E-Rechnung
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Sie?
Drei Antworten ergeben das Datum, ab dem Ihre Rechnungen als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden müssen — oder die Auskunft, dass die Pflicht Ihre Rechnungen nicht erfasst. Nur Deutschland. Nichts davon verlässt diesen Browser-Tab.
Ihre Situation
Ansässigkeit, Kundenkreis und Vorjahresumsatz
E-Rechnungspflicht für Ihre B2B-Rechnungen ab
1. Januar 2028
Bis 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr verlängert § 27 Abs. 38 UStG die Übergangsregelung um ein Jahr. Papier und PDF bleiben für Rechnungen an inländische Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 zulässig.
Ihre Rechnungen an Privatkunden bleiben davon unberührt — dauerhaft. Die Pflicht gilt nur für den B2B-Anteil Ihrer Rechnungsstellung, und für die meisten Vermietbetriebe ist das der kleinere Teil.
Was dieser Rechner sagt — und was nicht
- Die Daten stammen aus § 27 Abs. 38 UStG: Papier und nicht konforme elektronische Formate bleiben für alle bis zum 31. Dezember 2026 zulässig, bei einem Gesamtumsatz des Vorjahres von nicht mehr als 800.000 € bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gibt es keine Übergangsregelung mehr.
- Die Pflicht trifft nur Umsätze zwischen Unternehmen, bei denen beide Seiten im Inland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 UStG). Rechnungen an Privatkunden sind nicht erfasst — ohne Enddatum.
- Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Der Rechner kennt drei Angaben und nichts weiter von Ihrem Betrieb. Geprüft am 7. Oktober 2026 am Gesetzestext; fragen Sie Ihre Steuerberatung nach Ihrem Stichtag.
- Nichts, was Sie auswählen, wird an uns gesendet oder gespeichert. Die Antwort entsteht in diesem Browser-Tab.
Fragen
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Gilt die E-Rechnungspflicht nicht schon seit 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen ist etwas anderes: dafür erlaubt § 27 Abs. 38 UStG weiterhin Papier und PDF, bis Ende 2026 für alle und bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Beide Seiten werden in Zusammenfassungen regelmäßig vermischt.
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. § 14 Abs. 1 UStG verlangt ein strukturiertes elektronisches Format nach der europäischen Norm zur Richtlinie 2014/55/EU — in Deutschland XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.x. Ein PDF ist ein Bild einer Rechnung und erfüllt das nicht, auch nicht als Anhang einer E-Mail.
Welcher Umsatz zählt für die 800.000 €?
Der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr — nicht der Gewinn, nicht der B2B-Anteil und nicht der Umsatz des laufenden Jahres. Wer die Grenze einmal überschreitet, verliert das zusätzliche Übergangsjahr.
Kann Renviq XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen?
Nein. Renviq stellt Rechnungen als PDF aus und unterstützt die spanische Veri*Factu-Meldung sowie die italienische FatturaPA-Erzeugung, aber kein deutsches E-Rechnungsformat. Wenn Ihr Stichtag näher rückt und Sie an inländische Unternehmen fakturieren, ist das ein Ausschlusskriterium, das Sie vor der Auswahl kennen sollten.
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