Glossar
Teilkasko
Die Basis-Kaskodeckung für das Mietfahrzeug: schützt vor Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild-, Sturm- und Hagelschäden — selbstverschuldete Unfallschäden bleiben jedoch beim Mieter.
Die Teilkasko deckt einen klar umrissenen Katalog von Schadensereignissen, die der Fahrer nicht beeinflussen kann: Diebstahl und Einbruch, Brand- und Explosionsschäden, Glasbruch, Wildschäden mit Haarwild, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Selbstverschuldete Unfallschäden, Vandalismus oder Schäden durch unbekannte Dritte sind ausdrücklich nicht erfasst — diese gehören in die Vollkasko.
Für reine Privat-Pkw außerhalb der Vermietung ist Teilkasko ein bewusster Verzicht auf Vollkasko zugunsten niedriger Prämien. Im Mietkontext ist das selten der passende Schnitt: die häufigsten Schadenfälle einer Mietflotte sind Parkrempler, leichte Auffahrunfälle und Innenraumschäden — also genau die Fälle, die eine Teilkasko nicht abdeckt. Vermieter bieten Teilkasko daher meist nicht als eigenständiges Produkt an, sondern erwähnen sie nur zur Abgrenzung gegenüber der ergänzenden Vollkasko.
Eine Selbstbeteiligung gehört auch zur Teilkasko — typisch 150 bis 500 € bei Glas und Diebstahl. In Renviq wird die Teilkasko-Selbstbeteiligung als Kennzahl am Fahrzeug- oder Tariftemplate hinterlegt; relevant wird sie vor allem in Märkten, in denen der Vermieter keine eigene Vollkasko-Police führt, sondern auf den Versicherungsstack des Fahrzeughalters durchgreift.