Glossar
Kaskoversicherung
Sammelbegriff für die Sachversicherung des Mietfahrzeugs gegen Schäden am Fahrzeug selbst — gliedert sich in Teilkasko (passive Schadenursachen) und Vollkasko (zusätzlich selbstverschuldete und unbekannte Schäden).
Kaskoversicherung ist der Oberbegriff für jede Versicherung, die Schäden am Mietfahrzeug selbst reguliert — abgegrenzt von der Haftpflicht, die Schäden an Dritten abdeckt. Sie zerfällt in zwei Stufen: Teilkasko (passive Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Glas, Wild, Sturm) und Vollkasko (zusätzlich aktive Ereignisse wie selbstverschuldete Unfallschäden, Vandalismus und Schäden durch unbekannte Dritte). In Vermietungen wird umgangssprachlich oft „Kasko“ stellvertretend für Vollkasko gebraucht; vertraglich ist die Unterscheidung relevant.
Der Mieter sieht die Kaskoversicherung typischerweise als drei aufeinander aufbauende Produktoptionen: keine Kasko (volle Mieterhaftung bis zum Fahrzeugwert), Vollkasko mit Selbstbeteiligung (Mieter haftet bis zum vereinbarten Selbstbehalt), Vollkasko mit Selbstbeteiligungsreduzierung (Mieter haftet praktisch nicht, oberster Tagespreis). Diese Staffelung deckt die häufigsten Buchungsmotive ab und ist branchenweit etabliert.
Im Mietkontext ist die Kaskoversicherung kein klassisches Versicherungsprodukt, das der Mieter abschließt, sondern eine vertragliche Haftungsfreistellung durch den Vermieter — wirtschaftlich rückgedeckt durch die Flottenpolice oder eine externe Drittversicherung. In Renviq werden Kaskostufen als konfigurierbare Vertragsbestandteile geführt, mit Selbstbeteiligung und Tagespreis pro Stufe, sodass jede Buchung eine eindeutige Aktenlage zur gewählten Deckung trägt.