Glossar
Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht reguliert Personen- und Sachschäden, die mit dem Mietfahrzeug Dritten zugefügt werden — sie ist in jeder Vermietung enthalten, nicht optional und nicht abwählbar.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung am Mietfahrzeug, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt (in Deutschland nach Pflichtversicherungsgesetz, EU-weit harmonisiert). Sie reguliert Personen- und Sachschäden, die das Mietfahrzeug Dritten zufügt — also dem anderen Unfallbeteiligten, Fußgängern, Eigentum am Straßenrand. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind ausdrücklich nicht erfasst; dafür ist die Kaskoversicherung zuständig.
Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland liegt bei 7,5 Mio. € für Personenschäden und 1,22 Mio. € für Sachschäden — in der Praxis schließen Flottenbetreiber jedoch fast immer höhere Deckungssummen ab (typisch 50–100 Mio. € pauschal), weil die gesetzliche Mindestgrenze bei schweren Personenschäden längst nicht ausreicht. Vermieter weisen diese erweiterte Deckung als Standardleistung aus, sie ist nicht abwählbar.
Für grenzüberschreitende Mieten innerhalb des EU/EWR gilt das System der Grünen Karte beziehungsweise die EU-weite Anerkennung der inländischen Haftpflicht — die Deckung greift in jedem Mitgliedstaat zur dortigen Mindestdeckung, mindestens aber zur deutschen. In Renviq ist die Haftpflicht als implizite Vertragskomponente am Fahrzeug geführt; sie erscheint im Mietvertrag als Standardposition ohne separaten Preisausweis, weil sie zum Grundtarif zählt.