Glossar
Haftpflicht (TPL)
Die obligatorische Versicherungsebene, die Schäden deckt, die der Mieter anderen Personen, Fahrzeugen oder Eigentum zufügt — getrennt von jeder Deckung für das Mietfahrzeug selbst.
Die Haftpflicht (TPL) ist in nahezu jeder Rechtsordnung, in der man ein Fahrzeug mieten kann, die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsgrundlage. Sie zahlt für Verletzungen oder Schäden, die der Mieter Personen außerhalb des Mietfahrzeugs zufügt — anderen Fahrern, Fußgängern, geparkten Autos, Straßeneigentum. Ohne gültige Haftpflicht kann die Vermietung rechtlich nicht stattfinden, sodass der Mietvertrag sie entweder im Listenpreis enthält oder als nicht-optionale Gebühr bündelt.
Haftpflicht ist nicht CDW. CDW begrenzt das, was der Mieter für Schäden am Mietfahrzeug selbst zahlt; Haftpflicht zahlt an Dritte, wenn der Mieter schuld ist. Die beiden Produkte werden gemeinsam verkauft, gerade weil Fahrer üblicherweise annehmen, „Versicherung“ meine beides, und im Schadensfall zu entdecken, dass nur Drittschäden gedeckt sind, ist die häufigste Quelle für Streit nach der Vermietung.
Die gesetzlichen Mindestdeckungen variieren — die EU-Untergrenze liegt im Millionenbereich für Personenschäden, und mehrere Märkte verkaufen Zusatzebenen (SLP) für Mieter, die höhere Obergrenzen für US-Reisen oder gewerbliche Nutzung wollen. Die Vertragsvorlage in Renviq erfasst die TPL-Deckungshöhe neben jeder optionalen Aufstockung, sodass die Pflichten beider Seiten bei einer Schadensmeldung eindeutig sind.