Glossar

Selbstbeteiligung

Der vertraglich gedeckelte Höchstbetrag, den der Mieter im Schadenfall trotz gewählter Vollkasko aus eigener Tasche trägt — alles darüber übernimmt der Vermieter über seine Flottenpolice.

Die Selbstbeteiligung (im Mietkontext auch „Selbstbehalt“ oder englisch „excess“) ist der Betrag, mit dem der Mieter im Schadenfall maximal belastet wird, sofern er eine Kaskodeckung gewählt hat. Übliche Höhen: 500–1.000 € in der Kompaktklasse, 1.000–1.500 € in der Mittelklasse, 1.500–2.500 € bei SUV und Premium, höher bei Sportwagen und Vans. Bei Glas- und Reifenschäden gelten oft eigene, niedrigere Selbstbeteiligungen.

Die wirtschaftliche Logik aus Vermietersicht: die Selbstbeteiligung lenkt das Fahrverhalten (wer für die ersten 1.500 € geradesteht, parkt vorsichtiger) und deckt zugleich den Schadenkorridor, in dem die Reparatur unter der Flottenpolice nicht wirtschaftlich abgewickelt würde. Aus Mietersicht ist sie das verbleibende Restrisiko der Kaskobuchung — der Punkt, an dem die Selbstbeteiligungsreduzierung als Upsell ansetzt: gegen einen Tagesaufschlag entfällt sie ganz oder teilweise.

Wichtig vertraglich: die Selbstbeteiligung greift erst, wenn die Kaskodeckung den Schaden überhaupt erfasst. Bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer oder nicht autorisierten Fahrern erlischt die Deckung, und der Mieter haftet voll. In Renviq wird die Selbstbeteiligung pro Tarif- und Fahrzeugkombination konfiguriert und auf jedem Mietvertrag explizit ausgewiesen — Voraussetzung dafür, dass die Belastung nach einem Schaden vor Gericht oder beim Chargeback durchsetzbar ist.

So handhabt Renviq das

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