Glossar
Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)
Verfahren der Umkehrung der Umsatzsteuerschuld bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU — der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer im eigenen Land, der Vermieter stellt netto in Rechnung.
Die Steuerschuldumkehr (englisch Reverse-Charge) ist das umsatzsteuerliche Verfahren, mit dem die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übergeht. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 13b UStG, der die unionsrechtlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 196 MwStSystRL) umsetzt. Im Vermietungskontext relevant wird Reverse-Charge typischerweise bei B2B-Vermietungen an in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmer — die sonstige Leistung ist nach § 3a Abs. 2 UStG am Sitzort des Leistungsempfängers steuerbar.
Drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein: der Mieter ist Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. im Empfangsland, die Vermietung ist eine Langzeitmiete (länger als 30 Tage, da Kurzzeitmiete nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG dem Übergabeort folgt) und Vermieter und Mieter sitzen in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten. Sind diese Bedingungen erfüllt, stellt der Vermieter die Rechnung netto, vermerkt sie mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und meldet den Vorgang in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
In Renviq werden Kunden-Steuerprofile mit USt-IdNr. und Ansässigkeitsstaat geführt. Bei Rechnungserstellung prüft die Engine das Profil gegen den Vermieter-Sitzstaat und den Vermietungstyp; trifft Reverse-Charge zu, wird die Rechnung automatisch netto ausgestellt, der Pflichthinweis ergänzt und der Vorgang für die Zusammenfassende Meldung markiert. Bei nicht eindeutigen Konstellationen (etwa Kurzzeitmiete mit Übergabe in einem dritten EU-Staat) bleibt die Rechnung steuerpflichtig — die Entscheidung gehört in jedem Zweifelsfall in die Hand des Steuerberaters.