Glossar

Mietvertrag

Der schriftliche Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über die zeitweise entgeltliche Überlassung des Fahrzeugs — Grundlage für Haftung, Schadensabrechnung und jeden späteren Streitfall.

Der Mietvertrag ist das rechtsverbindliche Dokument, das die Überlassung des Mietfahrzeugs regelt. Aus § 535 BGB folgen die Hauptpflichten: der Vermieter überlässt das Fahrzeug in gebrauchsfähigem Zustand, der Mieter zahlt den vereinbarten Mietzins und gibt das Fahrzeug nach Mietende zurück. Branchenüblich werden diese Grundpflichten um eine umfangreiche AGB-Schicht ergänzt — Kilometerregelung, Tankregel, Kaskoumfang, Selbstbeteiligung, Nutzungsbeschränkungen (Auslandseinsatz, Geländefahrten, Anhängerbetrieb).

Pflichtbestandteile, ohne die der Vertrag in der Praxis nicht durchsetzbar ist: vollständige Mieter- und Fahreridentität (mit geprüftem Führerschein und Personalausweis), Fahrzeugidentität (FIN, Kennzeichen, Übergabezustand mit Kilometerstand und Tank), Mietzeitraum mit Abhol- und Rückgabeort, Mietpreis mit Aufschlüsselung der Nebenleistungen, gewählter Kaskoumfang mit Selbstbeteiligung, Kaution mit Höhe und Verwahrungsform sowie die Unterschriften beider Parteien. Fehlt einer dieser Punkte, wird die spätere Belastung etwa wegen Schaden oder Tankfehlbetrag im Streitfall regelmäßig kassiert.

In Renviq wird der Mietvertrag aus der Buchung generiert — alle Datenpunkte (Mieter, Fahrzeug, Zeitraum, Preisaufschlüsselung, Kaution, Kaskostufe) fließen aus dem Buchungsdatensatz in die Vorlage. Die Unterschrift erfolgt digital bei Übergabe auf dem Tablet, beide Parteien erhalten eine PDF-Kopie, und der unterzeichnete Vertrag bleibt revisionssicher am Buchungsdatensatz verankert.

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