Glossar
Grenzübertrittsgebühr
Ein Aufschlag, der erhoben wird, wenn ein Mietfahrzeug in ein anderes Land gefahren wird — deckt die Versicherungserweiterung, Anmeldepapiere und höhere Rückführungskosten aus dem Ausland.
Eine Grenzübertrittsgebühr fällt an, wenn der Mieter das Fahrzeug außerhalb des Landes fährt, in dem es gemietet wurde. Die Gebühr deckt drei echte Kosten: die Erweiterung der Mietversicherung auf das Zielland, die zusätzlichen Papiere (eine „Grüne Karte“ oder eine vergleichbare Zulassungsberechtigung) und die höheren Rückführungskosten, wenn das Fahrzeug im Ausland eine Panne hat oder beschlagnahmt wird. Der genaue Betrag hängt vom Ziel ab — angrenzende EU-Länder sind günstig, Balkan und Osteuropa teurer.
Manche Routen sind vom Vermieter komplett verboten und werden nicht nur mit Aufschlag belegt: eine Vermietung aus Deutschland kann üblicherweise nicht nach Belarus oder Russland, eine Vermietung aus Spanien nicht nach Marokko. Der Mietvertrag listet die erlaubten Länder, und das Befahren eines verbotenen Landes hebt jeden Verzicht auf. Der Mieter haftet dann persönlich für jeden Schaden und kann wegen unautorisierter Fahrzeugnutzung gemeldet werden.
In Renviq werden Grenzübertrittsberechtigungen und -gebühren pro Fahrzeug und pro Zielland konfiguriert: ein Fahrzeug hat entweder eine Liste erlaubter Länder oder nicht, und jedes erlaubte Land bekommt eine Gebühr. Die Vertragsvorlage druckt die erlaubte Route des Mieters neben den Gebühren, sodass der Vertrag eindeutig festhält, was autorisiert wurde.