Glossar

Chauffeur vs. Selbstfahrer

Die zwei vertraglichen Modelle der Fahrzeugvermietung — Kunde fährt (Selbstfahrer) vs. vom Vermieter gestellter Fahrer (Chauffeur) — mit unterschiedlichen Lizenz-, Versicherungs- und Vertragsstrukturen.

Beim Selbstfahrer übernimmt der Mieter den physischen Besitz des Fahrzeugs und steuert es selbst. Der Mietvertrag besteht zwischen Vermieter und Mieter; Führerschein, Alter und (in einigen Märkten) Zusatzklassen des Mieters werden bei Abholung geprüft. Die Versicherung folgt der Standard-Mietstruktur: Haftpflicht + CDW + optionale Selbstbehalts-Produkte. Das ist das dominante Modell für die touristische Autovermietung.

Bei der Chauffeur-Vermietung stellt der Vermieter sowohl Fahrzeug als auch Fahrer — der Mieter ist Passagier. Der Vertrag ähnelt eher einem Personenbeförderungsvertrag: der Vermieter haftet für die Fahrt, der Fahrer steht beim Vermieter auf der Gehaltsliste und das Fahrzeug verlässt die Kontrolle des Vermieters nie. Die Versicherung ist ebenfalls anders — gewerbliche Personenbeförderungs-Deckung ersetzt die Standard-Mietdeckung. Viele Rechtsordnungen verlangen eine separate Lizenz (Personenbeförderung / TC / VTC), die der Vermieter halten muss; die Fahrhistorie des Mieters ist irrelevant.

Das Preismodell unterscheidet sich in der Form, nicht in der Größe. Selbstfahrer wird pro Vermietungstag bepreist; Chauffeur wird pro Stunde oder pro Fahrt mit Mindestbeträgen bepreist, inklusive Fahrerlohn und Wartezeit. Viele Premium- und Firmenvermieter bieten beide Produkte aus derselben Flotte — Chauffeur für Events und Flughafentransfers, Selbstfahrer für alles andere. In Renviq sind beide Modelle erstklassige Vertragsvorlagen: Vertragsform (Selbstfahrer vs. Chauffeur), Versicherungsfelder und Rechnungspositionsstruktur passen sich pro Buchung an.

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